Kosten
Die Verhaltenstherapie ist eines der drei anerkannten Richtlinienverfahren zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Daher können die Kosten für eine Verhaltenstherapie von den Krankenkassen übernommen werden. Die wissenschaftliche Fundierung und Effektivität der Methoden und Interventionen wurden in zahlreichen Studien nachgewiesen.
Gesetzliche Versicherung: Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung übernommen. Im Vorfeld der Antragstellung finden sogenannte Sprechstunden und probatorische Sitzungen statt. Hier lernen wir uns kennen, die Diagnostik wird durchgeführt und eine Anamnese erhoben. Können sich beide Seiten eine Therapie vorstellen, wird diese bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt.
Private Versicherung: Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) privat in Rechnung gestellt. Die Behandlungskosten werden von den privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe erstattet. Bitte klären Sie dies vor dem ersten Termin mit Ihrer privaten Krankenkasse ab und fordern die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an.
Selbstzahler: Die Kosten für die Behandlung können auch selbst übernommen werden, eine private Rechnung wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) erstellt. Die Krankenkasse erhält keine Informationen